Rauchmelderplicht in Bayern

Der neue Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz von Wohnungendurch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungsbrändefrühzeitig bemerkt und Menschleben gerettet werden können. Ab […]